Sachkunde

 

 

Der Fachverband bietet Lehrgänge an für:

Waffensachkundeprüfung

nach § 7 des Waffgesetz

Inhalt des Lehrgangs:
Gesetzliche Vorschriften
· a) Bundeswaffengesetz
· b) Notwehr und Notstand
· Geschosse - Ihre Wirkung und Reichweite
· Handhabung von Kurz- und Langwaffen
· Behandlung von Sportbestimmungen
· Aufgaben der Aufsicht beim Schiessen

Waffensachkundeprüfung

nächster Termin am:
1. Samstag, 04. Februar 2012 ab 09.00 Uhr im Schützenhaus Bechtolsheim und
2. Samstag, 11. Februar 2012 ab 09.00 Uhr im Schützenhaus Erbes-Büdesheim
(55234 Erbes-Büdesheim, Offenheimer Str. / bei der Tennishalle)

Lehrgangsleitung: Ernst Ott & Günther Vetter

 Die Teilnahmegebühr beträgt 60,- € / Person
· zahlbar sofort nach Kursbestätigung per Überweisung oder spätestens vor Kursbeginn in Bar
Teilnahmebegrenzung auf 20 Personen.
(Reservierung werden nach den Meldung / Eingang festgelegt )

Meldungen bitte per E-Mai
 

Zusatz Service (Freiwillig) 1 Handbuch zu diesem Lehrgang 20,- €

Lehrgang Verantwortliche Standaufsicht

nächster Termin in Bechtolsheim am:

Wir bieten den Lehrgang “Verantwortliche Standaufsicht” an.
Wer interesse hat bitte per E-Mail melden / oder per Brief an den
Fachverband Sportschießen Rheinhessen

Lehrgangsleitung: Ernst Ott & Günther Vetter

Die Teilnahmegebühr beträgt 25,- € / Person
 zahlbar vorab per Banküberweisung.
(Reservierung werden nach den Meldung / Eingang  festgelegt )

Meldungen bitte per E-Mai

Aufbewahrung von Waffen
Die tragischen Ereignisse der letzten Zeit gibt uns erneut Veranlassung, unsere Sportschützinnen und Sportschützen nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine den gesetzlichen Regelungen entsprechende sichere Aufbewahrung für jeden Inhaber einer Waffenbesitzkarte eine unabdingbare und strikt zu beachtende Anforderung ist.

Sichere Aufbewahrung bedeutet, dass nicht nur die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der erforderlichen Behältnisse eingehalten werden müssen, sondern dass auch außer dem Berechtigten niemand Zugang zu einem Waffenschrank haben darf.
Insbesondere darf der Schlüssel zu einem Waffenschrank weder allgemein zugänglich (z.B. am Schlüsselbrett) verwahrt werden, noch darf die Zahlenkombination eines Waffenschrankes anderen Personen mitgeteilt oder bekannt werden. Dies gilt vor allem auch hinsichtlich der Ehepartner und Kinder oder sonst im Haushalt lebenden nichtberechtigten Personen.

Hinweis
Die zuständige Behörde ist berechtigt, den Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufbewahrung zu verlangen. Wie dies geschieht, steht im Ermessen der Behörde. Bestehen begründete Zweifel an der sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde verlangen, dass ihr der Zutritt zu dem Ort der Aufbewahrung gewährt wird. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Die Regelungen im Einzelnen ergeben sich aus der nachfolgenden tabellarischen Übersicht sowie dem Text von Waffengesetz und Waffenverordnung.
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Hartmann_Tresore_klein
Sachkunde1
Sachkunde2

Unterlagen der
Kreisverwaltung Alzey-Worms
als Download

Merkblatt
Aufbewahrung der Waffen

Meldeblatt
zur Aufbewahrung der Waffen

Merkblatt
Änderungen im Waffengesetz

Kaufvertrag
für Waffen nach dem Waffengesetz

Antrag
für den kleinen Waffenschein

Antrag
zum kauf einer Waffen nach dem Waffengesetz

A-Schrank
Norm: VDMA 24992
bis 10 Langwaffen Keine Munition
A-Schrank mit Innentresor aus Stahlblech
Norm: VDMA 24992
bis 10 Langwaffen Munition im Innentresor
A-Schrank mit Innentresor Klassifikation B
Norm: VDMA 24992
bis 10 Langwaffen Im Innentresor: bis 5 Kurzwaffen
Munition für Lang- und Kurzwaffen
B-Schrank
Norm: VDMA 24992
mehr als 10 Langwaffen + bis 5 Kurzwaffen
Schrankgewicht über 200 kg: bis 10 Kurzwaffen Keine Munition
B-Schrank mit Innentresor aus Stahlblech
Norm: VDMA 24992 mehr als 10 Langwaffen + bis 5 Kurzwaffen
Schrankgewicht über 200 kg:
bis 10 KurzwaffenMunition im Innentresor
Schrank mit Widerstandsgrad 0
Norm: DIN/EN 1143-1
mehr als 10 Langwaffen + bis 5 Kurzwaffen
Schrankgewicht über 200 kg: bis 10 KurzwaffenMunition
Schrank mit Widerstandsgrad 1
Norm: DIN/EN 1143-1
mehr als 10 Langwaffen mehr als 10 KurzwaffenMunition
Stahlblechschrank
mit Schwenkriegelschloss
oder
gleichwertiges Behältnis
(keine Klassifizierung) nur für Munition

Sachkunde-Sep-2008