Zuschüsse

 

 

Antrag auf Zuschüsse Sportbund-Rheinhessen

Antrag auf Zuschüsse Fachverband-Sportschießen

Achtung
laut Beschluss des Vorstandes vom 01.07.2010 werden alle von den Vereinen durchgeführte Zeltlager für die Jugend mit 100.- € pauschal pro Jahr bezuschusst.
Den Betrag bitte mit Angaben des Vereins und des Reiseziels per Brief oder E-Mail anfordern.

Es werden nur Vereine bezuschusst die auch aktuelles Mitglieder im Fachverband Sportschießen Rheinhessen e.V. sind.

Anträge für Zuschüsse von Fachverband Rheinhessen

Sehr verehrte Schützenfreunde!

Gemäss Beschluss des Vorstandes kann Ihnen ein Zuschuss aus Landesmitteln für den Ausbau sowie die Instandhaltung Ihrer Schießsportanlage oder die Beschaffung von Sportgeräten, Scheiben, Pokale, oder für Veranstaltungen mit Jugendlichen etc. gewährt werden.

Der Anforderungsbetrag, aus dem aktuellen Kalenderjahr, darf nur für die eigentliche Sportstätte, bzw. Geräte und zum Sportbetrieb erforderliches Material verwendet werden.
Nebengebäude, Heizungen, Gaststätten, Gebühren oder ähnliches sind nicht zuschussfähig.

Bitte bei Anfragen eine Beschreibung der durchgeführten Massnahme und nur Originalrechnungen mit bankbestätigter Zahlung oder dem bankbestätigten Einzahlungsbeleg oder Original – Kontoauszug einreichen.
Von allem ist eine Kopie mit einzureichen. Die Höhe der Rechnungen muss das Doppelte des beantragten Zuschusses betragen, da nur bis zu 50% gefördert werden können.

Die Anträge mit den zugehörigen Unterlagen müssen für das laufende Jahr spätestens am 31.August bei uns vorliegen.
Nach diesem Termin eingegangene Anträge und Rechnungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Auf den Rechnungen ist folgendes zu vermerken:
  -- Ware ordnungsgemäss erhalten und in die Sportstätte eingebaut oder
  -- Gegenstände zur Durchführung des Sports verwendet.
Darunter muss der Vermerk „Sachlich richtig“ stehen und mit Unterschrift und Vereinsstempel bestätigt.

Der Vorstand des Fachverbandes Rhh. entscheidet über die Bewilligung nach Sachlage, Bedarf und vorhandenen finanziellen Mittel. Ein Rechtsanspruch oder Gewohnheitsrecht besteht nicht.

Bitte beachten Sie genau diese Form, da sonst Zahlungen verweigert werden können. Vergessen Sie nicht Ihre Vereinskontonummer, Bank und Bankleitzahl mitzuteilen.

Die oben genannten Bedingungen sind unbedingt einzuhalten.

Der Vorstand

LJ-1

Neues über die Zuschüsse des
Sportbundes Rheinhessen
für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten

Der Sportbund Rheinhessen möchte seine Mitgliedsvereine auch im Jahre 2010 bei der Anschaffung von neuen Sportgeräten mit einem Zuschuss unterstützen.

Z u s c h u s s b e d i n g u n g e n:
Gefördert wird die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten aller Art, die der direkten Sportausübung dienen. Die Anschaffung von kurzlebigen Verbrauchsmaterialien (wie Fuß-, Hand-, Volley-, Tischtennis-, Tennis- oder Federbälle), von Sportkleidung und –schuhen sowie von Pflegegeräten für Sportstätten wird nicht bezuschusst.
Der Zuschuss beträgt 20 Prozent von den nachgewiesenen Gesamtkosten, jedoch höchstens 800,- Euro.
Der Kaufpreis der bezuschussten Geräte muss mindestens 300,- Euro betragen. Er kann auch durch Addition des Kaufpreises für mehrere Kleingeräte erreicht werden.
Der Zuschussantrag mit Kostenvoranschlag eines Anbieters oder Kopie einer Katalogseite etc. muss vor Kauf des Gerätes direkt beim Sportbund Rheinhessen eingereicht werden. Die Anschaffung des Gerätes darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides erfolgen. Eine nachträgliche Bezuschussung von bereits erfolgten Anschaffungen ist nicht möglich.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nur gegen Vorlage von Originalrechnungen, die auf den Verein ausgestellt sind.
Der Zuschuss muss innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung abgerufen werden.
Pro Verein kann im Kalenderjahr ein Zuschussantrag gestellt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Es können nur Vereine bezuschusst werden, die die aktuellen Mindestmitglieds-beiträge erheben.
Ihre Ansprechpartnerin:
Ilka Knobloch, Tel.: (06131) 2814 – 216
E-Mail: i.knobloch [at] sportbund-rheinhessen.de