Anträge für Zuschüsse von Fachverband Rheinhessen
Sehr verehrte Schützenfreunde!
Gemäss Beschluss des Vorstandes kann Ihnen ein Zuschuss aus Landesmitteln für den Ausbau sowie die Instandhaltung Ihrer Schießsportanlage oder die Beschaffung von Sportgeräten, Scheiben, Pokale, oder für Veranstaltungen mit Jugendlichen etc. gewährt werden.
Der Anforderungsbetrag, aus dem aktuellen Kalenderjahr, darf nur für die eigentliche Sportstätte, bzw. Geräte und zum Sportbetrieb erforderliches Material verwendet werden. Nebengebäude, Heizungen, Gaststätten, Gebühren oder ähnliches sind nicht zuschussfähig.
Bitte bei Anfragen eine Beschreibung der durchgeführten Massnahme und nur Originalrechnungen mit bankbestätigter Zahlung oder dem bankbestätigten Einzahlungsbeleg oder Original – Kontoauszug einreichen. Von allem ist eine Kopie mit einzureichen. Die Höhe der Rechnungen muss das Doppelte des beantragten Zuschusses betragen, da nur bis zu 50% gefördert werden können.
Die Anträge mit den zugehörigen Unterlagen müssen für das laufende Jahr spätestens am 31.August bei uns vorliegen. Nach diesem Termin eingegangene Anträge und Rechnungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Auf den Rechnungen ist folgendes zu vermerken: -- Ware ordnungsgemäss erhalten und in die Sportstätte eingebaut oder -- Gegenstände zur Durchführung des Sports verwendet. Darunter muss der Vermerk „Sachlich richtig“ stehen und mit Unterschrift und Vereinsstempel bestätigt.
Der Vorstand des Fachverbandes Rhh. entscheidet über die Bewilligung nach Sachlage, Bedarf und vorhandenen finanziellen Mittel. Ein Rechtsanspruch oder Gewohnheitsrecht besteht nicht.
Bitte beachten Sie genau diese Form, da sonst Zahlungen verweigert werden können. Vergessen Sie nicht Ihre Vereinskontonummer, Bank und Bankleitzahl mitzuteilen.
Die oben genannten Bedingungen sind unbedingt einzuhalten.
Der Vorstand
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